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AG Wiesbaden, 04.09.2002 - 93 C 401/02 - 30 |
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AG Wiesbaden, Entscheidung vom 04. September 2002 - 93 C 401/02 - 30 (https://dejure.org/2002,21409)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweispflicht bezüglich Verkehrssicherungspflichtverletzung und Kausalität zum Schaden an einem PKW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 18.07.2014 - 31 C 147/12
Beweislast bei einem Steinschlag
Ein Fahrzeughalter haftet aber grundsätzlich nur für Schäden, die dadurch entstehen, dass von der Ladefläche seines Lkws ein Stein/Kiesel herab und gegen ein nachfahrendes Fahrzeug fällt ( LG Augsburg , ZfSch 1990, Seite 365 ), nicht aber dafür, dass ein Stein/Kiesel von der Fahrbahn durch die Reifen aufgewirbelt wird und dann gegen ein folgendes Fahrzeug gerät ( AG Düsseldorf , Schaden-Praxis 2013, Seiten 177 f. AG Düsseldorf , Schaden-Praxis 2013, Seiten 70 f.; AG Regensburg , NZV 2009, Seite 289 AG Köln , Schaden-Praxis 2009, Seiten 141 f.; AG Wiesbaden , ZfSch 2003, Seiten 340 f.; AG Halle-Saalkreis , VRS Band 89 [1995], Seiten 259 f. = VersR 1996, Seite 211 = Schaden-Praxis 1996, Seite 168 ).